Bitte beachten Sie, dass ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann.

Meine Leistungen:
Psychologische Beratung und
Psychotherapie als Selbsterfahrung und Selbstentwicklung
stelle ich Ihnen privat in Rechnung.

Warum keine Krankenkassen-Psychotherapie?

Stühle

Prävention statt Heilbehandlung

Die Kassenrichtlinien für Psychotherapie als Heilbehandlung sind für psychisch Kranke gemacht und gedacht. Aber nicht nur Kranke, sondern auch Gesunde müssen sich Krisen, Belastungen und Herausforderungen im Leben stellen und suchen nach fachkundiger Unterstützung. Dies ist der Bereich der psychologischen Beratung oder Psychotherapie als Selbsterfahrung und Selbstentwicklung, jedoch keine Heilbehandlung und damit keine Kassenleistung. Ich wende mich mit meinem Angebot also ausdrücklich an Gesunde. Meine Leistungen stelle ich Ihnen privat in Rechnung.

Keine Einschränkung in der Therapiemethode

In der Krankenkassenpsychotherapie gibt es strenge Richtlinien, was, wie, wie lange, wie oft und mit welchen Inhalten gemacht werden darf. Von vielen verschiedenen existierenden Psychotherapie-Methoden dürfen nur vier angewendet werden, offiziell begründet mit wissenschaftlichen Belegen. Als besonders einschränkend erlebe ich den ausdrücklichen Ausschluss in der Kassenpsychotherapie, verschiedene Methoden aus den verschiedenen Verfahren zu mischen. Das heißt, ich darf nicht tiefenpsychologisch analysieren und verstehen, wie etwas lebensgeschichtlich entstanden ist und dies dann mit gezielten Übungen und auch Hausaufgaben verhaltenstherapeutisch angehen. Diese Einschränkung wird aus meiner Sicht den Bedürfnissen der Menschen oft nicht gerecht.

Größere Eigenmotivation – keine Wartezeiten

Bei der Selbsterfahrung / Selbstentwicklung arbeiten Sie aktiv an der Verbesserung Ihrer Lebenssituation. Möglicherweise ist durch die Eigenmotivation und die aktive Mitarbeit das Ergebnis besser, wenn man nicht von vorne herein so viele Sitzungen sicher zur Verfügung weiß und sogar selbst für die Stunden bezahlt.

Kostenübersicht:

Erstgespräch: 75-90 Min. = 180 EUR
jede weitere Einzelsitzung: 50 Min. = 120 EUR

In seltenen Ausnahmefällen biete ich auch Termine am späten Abend oder Wochenende an.
Zuschlag nach 20 Uhr und am Wochenende 50 Min. = 30 EUR

Bei Ausbildungs-Selbsterfahrung im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erfolgt die Vergütung nach den Vorgaben des jeweiligen Ausbildungsinstitutes, MwSt.-befreit

 

Psychotherapie als notwendige Heilbehandlung

Bei Vorliegen einer psychischen Störung können und sollten Sie eine Psychotherapie als Heilbehandlung durchführen. Eine akute psychische Störung sollte zeitnah und professionell behandelt werden. Als gesetzlich Versicherter wenden Sie sich dazu bitte z.B. an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, um einen Sprechstundentermin bei einem Psychotherapeuten zu erhalten, bei denen Ihre Versicherung die Behandlungskosten übernimmt.
 

Heilbehandlungen von Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern

führe ich in Einzelfällen durch.
Meine Leistungen stelle ich Ihnen privat in Rechnung. Das Honorar für Heilbehandlungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen der BPTK, BÄK, dem PKV-Bundesverband und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern vom 01.07.204 (Aushändigung auf Wunsch).

Kosten beispielhaft:
– Therapeutische Sprechstunde, GOP 812 analog, 2x25min €134,06
– Akutbehandlung oder Kurzzeittherapie, GOP 812 analog, plus Erhebung des aktuellen psychischen Befundes GOP 801 analog, Sitzung 50min, €167,58
– Langzeitbehandlung, GOP 861, plus Erhebung des aktuellen psychischen Befundes GOP 801 analog, Sitzung 50min, €126,02
– Durchführung, Auswertung und Besprechung einer psychologischen Testbatterie, GOP 855 analog, €75,75

Die Abklärung, ob, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Ihnen die Kosten einer Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet werden, übernehmen Sie bitte selbst, da dies abhängig von Versicherer und Vertrag sehr unterschiedlich sein kann.

Für Angehörige der US-Streitkräfte und deren Familien werden die Kosten einer Heilbehandlung bei mir von TRICARE übernommen.

Termineinhaltung / Bereitstellungsgebühr bei Absagen:

Beide Seiten halten sich an vereinbarte Termine. Absagen sollten nur aus wichtigem Grund und möglichst frühzeitig erfolgen. Erfolgt die Absage von Seiten des Klienten nicht frühestens 48h vor Termin, fällt eine Bereitstellungsgebühr von €70 an, unabhängig vom Grund der Absage bzw. des Nicht-Erscheinens. Bereitstellungsgebühren werden nicht von Krankenversicherungen erstattet.